Urnengemeinschaftsanlage

Die Beisetzung in einer Urnengemeinschaftsanlage bietet die Möglichkeit die letzte Ruhe zu finden, ohne sich Sorgen um die Pflege der Grabstätte machen zu müssen und trotzdem den Trauernden einen würdigen Ort des Gedenkens zu geben.

Trauer braucht ihren Raum.

Das Urnengemeinschaftsgrab ermöglicht das individuelle Gedenken in Form einer Namensnennung an einem Grabmal. Dieses gemeinsame Denkmal trägt die Namen und die Geburts- und Sterbejahre der Verstorbenen. Bei neueren Urnengemeinschaftsanlagen werden diese Informationen sogar via QR-Code dargestellt werden können.

Auf verschiedenen Friedhöfen des EFBSO befinden sich die Urnengemeinschaftsanlagen, in denen die Urnen der Verstorbenen der Reihe nach beigesetzt werden, die Ruhefrist der Urnen beträgt 20 Jahre.

Die Urnenbeisetzung kann im Beisein der Angehörigen oder nach Wunsch auch in aller Stille erfolgen.

Zulässig sind nur biologisch abbaubare Urnen und Überurnen. Der Urnenplatz kann erst bei Eintritt des Sterbefalls erworben werden. Ein Erwerb zu Lebzeiten ist somit nicht möglich.

Die Urnengemeinschaftsanlage wird von den Gärtnern des EFBSO gestaltet und gepflegt.

Bis zur vollständigen Belegung der Anlage dürfen Blumen, Blumenschalen oder Gestecke auf dem ausgewiesenen Platz abgelegt werden. Bepflanzungen, sonstige Gegenstände und Steineinfassungen sind nicht zugelassen. Nachdem die Urnengemeinschaftsanlage vollständig belegt ist, wird dieses von der Friedhofsverwaltung weiter gepflegt.